1. Eigentümergemeinschaft im Grundbuch – Besonderheiten kurz erklärt
Es ist nicht unüblich, dass im Grundbuch 2 oder mehrere Eigentümer einer Immobilie eingetragen sind. Dies ist beispielsweise bei Eheleuten der Fall oder wenn bei einer Erbengemeinschaft das Elternhaus auf die Kinder übertragen wird.
Bei Eigentümergemeinschaften einer Immobilie unterscheidet man rechtlich zwischen Bruchteilsgemeinschaft und Gesamthandgemeinschaft. Klingt erstmal kompliziert, ist es aber nicht:
Bruchteilsgemeinschaft: Diese Rechtsform der Eigentümergemeinschaft ist unter Ehepaaren weit verbreitet. Die Bruchteilsgemeinschaft regelt in §§741 ff BGB, dass mehrere Eigentümer die gleichen Rechte an der Immobilie besitzen – in der Regel zu gleichen Teilen.
Gesamthandgemeinschaft: Bei der Gesamthandgemeinschaft hingegen steht das Vermögen mehreren Personen gemeinschaftlich zu. Bei einer Erbengemeinschaft hat dies zur Folge, dass die Immobilie nur verkauft werden kann, wenn alle Eigentümer gemeinsam zustimmen.
2. Sie möchten Ihren Hausanteil verkaufen – das sollten Sie unbedingt beachten!
Möchten Sie nach der Scheidung Ihren Hausanteil verkaufen oder nach einer Erbschaft das Haus nicht behalten?
Das kann kompliziert werden.
Grundsätzlich gilt bei Gesamthandgemeinschaft, dass die Miterben ein Vorkaufsrecht haben und der Verkauf eines Erbteils den Miterben angezeigt werden muss.
Grundsätzlich gilt bei Bruchteilsgemeinschaften: Jeder kann seinenAnteil frei verkaufen.Jedoch ist bei Ehepartnern, sollte es sich um einen Großteil des ehelichen Vermögens handeln, eine Zustimmung erforderlich. (§ 1365 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Tipp: Als Immobilienmakler mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen auf diesem Gebiet, stehen wir Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur Seite. Gerade bei emotionalen Themen wie Scheidung oder Erbschaftsangelegenheiten empfiehlt es sich, eine neutrale Person unterstützend zur Seite zu haben.
Möchte nur ein Eigentümer seinen Hausanteil verkaufen, ist dies in der Praxis meist schwer umzusetzen. Denn wer möchte schon ein halbes Haus kaufen? Eine Ausnahme stellen hier Verkäufe innerhalb der Familie dar. Soll ein Hausanteil familienintern übertragen werden, kann der Verkauf durchaus gelingen.
Eine weitere Möglichkeit, einen Hausanteil trotz Uneinigkeit zu veräußern, ist die Teilungsversteigerung. Diese Möglichkeit sollten Eigentümer aber nur als letzten Ausweg in Betracht ziehen. Denn meist werden Versteigerungserlöse zwischen 20% und 30% unter dem tatsächlichen Immobilienwert erlöst.
Das Instrument der Teilungsversteigerung ist zumal mit hohen Kosten verbunden und zeitaufwendig.
Eine andere Überlegung ist das Aufteilen der Immobilie in zwei separate Wohnungen. Hier gilt es zu beachten, dass beim Verkauf einer Wohneinheit eine Teilungserklärung sowie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegen muss.
Fazit: Fachkundige Unterstützung lohnt sich, um einen Immobilienanteil zu verkaufen.
Wienroth Immobilen unterstützt Sie professionell beim Verkauf Ihres Hausanteils und bei der Vermeidung unnötiger Kosten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wir haben uns auf die Immobilien-Abwicklung bei Erbschaft oder Scheidung spezialisiert. Wir arbeiten eng zusammen mit einem Netzwerk aus Sachverständigen, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Mediatoren. Bei uns erwartet Sie fachkundige Unterstützung mit dem nötigen Einfühlungsvermögen in dieser komplizierten Situation. Wir kümmern uns um den erfolgreichen Verkauf Ihres Hausanteils.