NEUES GELDWÄSCHEGESETZ
DAS MÜSSEN SIE JETZT BEACHTEN
Informationen zur Geldwäsche-Prävention
Seit dem 26.06.2017 gilt das neue Geldwäschegesetz (GwG) über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Unternehmen müssen nun statt 17 Vorschriften ganze 59 Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche-Aktivitäten beachten. Ziel der neuen Regelungen ist es, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche unter dem Deckmantel legaler Unternehmen zu verhindern. Von dem Gesetz betroffen sind beispielsweise Immobilienmakler, Güterhändler oder Rechtsdienstleister, die für ihre Mandanten handeln. Diese werden in dem Geldwäschegesetz als „Verpflichtete“ bezeichnet und stehen im Zentrum der Geldwäsche-Prävention.
Was genau ist eigentlich Geldwäsche?
Wer Geld wäscht, der schleust Vermögen, das durch illegale Geschäfte erwirtschaftet wurde, über den Umweg durch ein Schein-Unternehmen in den normalen Wirtschaftskreislauf ein. Auf diese Weise werden beispielsweise Einnahmen aus Geschäften mit Drogen oder Glücksspielen verschleiert. Das GwG erfasst neben diesem Aspekt der Geldwäsche auch die verborgene Finanzierung von terroristischen Gruppen.
WOZU VERPFLICHTET DAS GELDWÄSCHEGESETZ?
In dem Gesetz zur Prävention von Geldwäsche werden bestimmte Fälle benannt, in denen die Verpflichteten bestimmte Informationen über Ihre Geschäftspartner einholen müssen. Außerdem sollen von der Gesetzgebung betroffene individuelle Maßnahmen ergreifen, die Hinweise für vermeintliche Geldwäsche frühzeitig erkennen lassen. Prinzipiell soll dabei risikoorientiert gehandelt werden. Immobilienmakler zum Beispiel müssen sich also mit den, in Ihrem Tätigkeitsbereich, typischen Risiken vertraut machen und etwaige Lücken im System durch gezielte Maßnahmen schließen.
FOLGENDE MASSNAHME
SIND MÖGLICH:
- Identifizierung von Vertragspartnern
- Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter
- Überwachen von
geschäftlichen Beziehungen - Individuelle Risikoanalysen
- Mitarbeiter-Sensibilisierung
für Geldwäschegesetz - Melden von verdächtigen Fällen