Immobilien-Glossar

Wichtige Begriffe der Immobilienbranche
Ihr verständlicher Ratgeber rund um Kauf, Verkauf und Vermietung

Vorkaufsrecht

Gesetzliches oder vertragliches Recht, eine Immobilie vorrangig vor Dritten erwerben zu können. Mieter
haben nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht bei Umwandlung in Eigentumswohnungen.

 

Zurück