WOHNRECHT

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Das Wohnrecht als Fallstrick beim Immobilienverkauf

Bei vielen Immobilienverkäufen kommt es häufiger zu Komplikationen und Behinderungen da in Abteilung 2 des Grundbuches Lasten und Beschränkungen vermerkt sind. Diese, auch als Dienstbarkeiten bekannt, liegen insbesondere vor, wenn Sie einer anderen Person das Recht gewähren, Ihr Grundstück oder das darauf stehende Gebäude z.B. als Weg, Überfahrt, für Ver- und Entsorgungsleitungen oder zum Wohnen zu nutzen.

Umgangssprachlich nennt man diese auch Wohnrechte- bzw. Geh-, Fahrt- oder Leitungsrechte. Für den Begünstigten sind diese Dienstbarkeiten positiv, für den Eigentümer meist als wertmindernder Faktor in einer Bewertung beim Verkauf einer Immobilie mit zu berücksichtigen.

Die Firma Wienroth Immobilien GmbH & Co. Kg hat in den vergangenen 10 Jahren ihres Bestehens eine Vielzahl dieser Problematiken lösen und im Interesse Ihrer Kunden klären können.

Auf Grundlage fundierter Fachkenntnisse und umfangreicher Unterlagen und Tabellen ist auch unter Berücksichtigung solcher Dienstbarkeiten und Beschränkungen eine Fach- und Marktgerechte Bewertung Ihrer Liegenschaft möglich.


Wir stehen Ihnen bei der Bewertung und dem Verkauf Ihrer Immobilie gern zur Verfügung und helfen Ihnen mit diesem Fallstrick beim Immobilienverkauf.

Ihr Thomas Wienroth

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