NOTARKOSTEN

KOSTEN FÜR NOTAR UND GERICHT

Die wichtigsten Fakten über Notarkosten

AUFGABEN DES NOTARS

Damit Kaufverträge beim Immobilienkauf rechtskräftig sind, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Der Notar agiert hierbei als unabhängiger und unparteiischer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass die Abwicklung des Kaufvertrages im Interesse beider Parteien vonstattengeht.  Weiterhin hat er die Aufgabe, den Vertrag klar nach dem Willen von Käufer und Verkäufer zu formulieren und über rechtliche Konsequenzen aufzuklären.  Zusätzlich holt der Notar behördliche Genehmigungen oder Zustimmungen ein, verwaltet und überwacht Zahlungen und ist für die abschließende Eintragung im Grundbuch verantwortlich.

HÖHE DER NOTARKOSTEN

Für Notargebühren und Kosten des Grundbuchamtes müssen ca. 1,5 Prozent des Kaufpreises kalkuliert werden. Hierin sind das Honorar des Notars, welches die Gebührenordnung regelt, und die Gerichtskosten des Grundbuchamtes enthalten. Weitere notwendige Dienstleistungsschritte werden jedoch ebenfalls in Rechnung gestellt. Je höher der Aufwand für den Notar, desto höher fallen die Notargebühren an. Solch zusätzlicher Aufwand besteht beispielsweise bei Löschungen von Belastungen, bei der Eintragung von Wohnrechten etc. oder bei Bestellung einer Grundschuld. Die tatsächliche Höhe der Notarkosten lässt sich jedoch nur im Einzelfall beziffern.

WER TRÄGT DIE KOSTEN?

Im Normalfall trägt der Käufer die anfallenden Notarkosten. Im Falle einer „Löschung der Rechte Dritter“ übernimmt der Verkäufer den Anteil der Kosten. Da Käufer und Verkäufer jedoch vor dem Gesetz Kostenschuldner sind, haften beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Notargebühren. Die Verteilung der Kosten wird vertraglich geregelt. 

GEBÜHRENORDNUNG

In Deutschland sind die Notargebühren einheitlich in den Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) geregelt. Hierbei werden die Notargebühren in Abhängigkeit zum Geschäftswert (beim Kauf einer Immobilie der Kaufpreis) in einer Tabelle aufgezeigt. 

Notarielle Beurkundung

Bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages müssen beide Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, anwesend sein. Der Notar liest den Kaufvertrag laut vor und klärt beide Parteien über die rechtlichen Details des Vertrages auf. Sollten Änderungen oder Ergänzungen durch die Parteien gewünscht sein, werden diese durch den Notar, sofern möglich, berücksichtigt. Nach Klärung aller offenen Fragen und Einigung, wird der Vertrag durch Käufer und Verkäufer unterzeichnet sowie vom Notar besiegelt. Auf Wunsch können wir als Immobilienmakler Sie bei diesem Termin begleiten. Haben Sie noch Fragen zu den wichtigsten Fakten? Wir beraten Sie jederzeit gern.

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