Eine genaue Aufschlüsselung der Gewerke ist für Vermieter nicht nötig, wenn sie ihre vermieteten Objekte modernisieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich entschieden.
Dies gilt selbst für Arbeiten an verschiedenen Gebäuden oder außerhalb der Wohnung. Lediglich die Gesamtkosten (abzgl. des Instandhaltungsanteils) müssen aufgeschlüsselt werden.
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