Profitieren Sie als Eigentümer von der Mietrechtsnovellierung!

Zum 1.Juni 2015 trat das Gesetz zur Mietrechtsnovellierung in Kraft welches besagt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt.

Dieses Gesetz stellte nicht nur den gesamten Mietmarkt, sondern einen ganzen Berufsstand auf den Kopf. Einerseits war es seit Jahrzehnten üblich, dass in Regionen die sich besonderer Beliebtheit erfreuen, der Mieter die Maklerkosten zu tragen hatte. Zum anderen bildete sich ein Berufsstand von Mietmaklern, die einzig und allein davon lebten Interessenten eine Mietwohnung zu zeigen und dafür eine vorzügliche Vergütung bekamen.

Überall wo das große Geld lockt, gibt es nicht nur weiße Schafe (besser wäre ehrliche Menschen). Das bekamen sowohl Mieter als Vermieter gleichermaßen zu spüren. Vor allem die eigentlichen Aufgaben des Maklers wurden dabei schnell vergessen oder gar vorsätzlich nicht weiter verfolgt. Ein lichtdurchflutetes Wohnzimmer zu zeigen ist kein Kunstwerk für das man zwei Kaltmieten einstreichen kann.

Doch was sind die eigentlichen Aufgaben des Maklers bei einer Wohnungsvermittlung?

  •  Kompetente Beratung für den Eigentümer (Worauf muss ich als Vermieter achten & welcher Preis läßt sich für meine Wohnung  erzielen?)
  • Aufnahme der Wohnung in den Pool für Mietinteressenten
  • Erstellung eines aussagekräftigen Exposé für Mietinteressenten
  •  Bewerbung der Immobilie in Printmedien und im Internet
  •  Bereits vorhanden Mietinteressenten die Wohnung anbieten
  •  Besichtigungen durchführen
  •  Bonitätsprüfung von Mietinteressenten (nicht alles ist Gold was glänzt)
  •  Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrag
  •  Übergabe der Wohnung anhand Protokoll stellvertretend für den Vermieter


All diese Dinge sind Aufgaben, die für eine seriöse Immobilienvermittlung notwendig sind. Der Makler geht dabei komplett in Vorkasse und wird nur im Erfolgsfall entlohnt.

Wann haben Sie das letzte Mal so einen Service kennengelernt?

Genau daraufhin zielt auch das Bestellprinzip der Bundesregierung. Der Makler ist angehalten mehr Qualität statt Quantität in seine Arbeit zu investieren und seinen Auftraggeber davon zu überzeugen, dass dieser sein Geld wert ist. Wer jemals schlechte Erfahrungen mit einem Mieter gemacht hat, weiß wie wichtig die kompetente Hilfe eines Fachmanns ist.
Das sollte dem Auftraggeber das Geld wert sein, zumal die Kosten für den Makler sich steuerbegünstigend auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auswirken.

Wir als Firma Wienroth Immobilien GmbH & Co. KG bedanken uns für das Vertrauen, das uns unsere Kunden jeden Tag aufs Neue entgegenbringen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Für die Vermittlung von Mieteinheiten haben wir eigens dafür eine eigene Vergütungsaufstellung:

  • Wohneinheiten unter 65m² Wohnfläche  (innerhalb Jenas und einem Radius von 5km)
  • Vermittlungsvergütung: 2,38 Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt.
  • Wohneinheiten über 65m² Wohnfläche  (innerhalb Jenas und einem Radius von 5km)
  •  Vermittlungsvergütung:  1,19 Kaltmieten inkl. gesetzl. Mwst.
  •  Wohneinheiten außerhalb Jenas und einem Radius von 5km                                
  •  Vermittlungsvergütung: 2,38 Kaltmieten inkl. gesetzl. MwSt.