Jährliche Abrechnung der Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter. Enthält Heizung, Warmwasser,
Hausstrom, Müllabfuhr, Versicherung u. a. gemäß Betriebskostenverordnung.
- Tipp: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
- Ratgeber: Recht & Gesetze
