Vermieter können nach einer Modernisierung 8 % der aufgewendeten Kosten p. a. auf die Jahresmiete
umlegen (§ 559 BGB), begrenzt auf 3 €/m² in 6 Jahren.

Immobilien-Glossar
Wichtige Begriffe der Immobilienbranche
Ihr verständlicher Ratgeber rund um Kauf, Verkauf und Vermietung
Modernisierungsumlage
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