Gesetzlicher Schutz bauhistorisch wertvoller Gebäude. Sanierungsmaßnahmen bedürfen der
Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, bieten aber erhebliche Steuervorteile (§ 7i EStG).
- Tipp: Denkmalobjekte ermöglichen Sonderabschreibungen von bis zu 9 % p. a. für acht Jahre.
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