Absetzung für Abnutzung – steuerliche Methode zur Berücksichtigung des Wertverlusts von Immobilien
über deren Nutzungsdauer. Bei Wohngebäuden i. d. R. 2 % p. a. über 50 Jahre (Lineare AfA).
- Tipp: Vermietete Immobilien bieten erhebliche steuerliche Vorteile durch die AfA.
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