Gesetzliches oder vertragliches Recht, eine Immobilie vorrangig vor Dritten erwerben zu können. Mieter
haben nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht bei Umwandlung in Eigentumswohnungen.
- Tipp: Kommunen haben in bestimmten Gebieten ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
- Ratgeber: Recht & Gesetze
