Vereinbarter Zeitraum, in dem der Zinssatz des Darlehens fest bleibt (häufig 10, 15 oder 20 Jahre). Schützt
vor Zinssteigerungen, bietet Planungssicherheit.
- Tipp: Nach 10 Jahren Zinsbindung steht dem Darlehensnehmer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu (§ 489
BGB). - Finanzierungsanfrage
