Berechnete Fläche einer Wohnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Balkone, Terrassen und
Loggien werden zu 25–50 % angerechnet; Keller und Heizungsräume gar nicht.
- Tipp: Lassen Sie die Wohnfläche bei Kauf/Miete nachrechnen – Abweichungen sind häufig.
- Ratgeber: Kauf einer Immobilie
