Schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer und Makler/Verkäufer, die Immobilie für einen befristeten
Zeitraum vom Markt zu nehmen, meist gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr.
- Tipp: Eine Reservierungsvereinbarung ist kein Kaufvertrag – dieser muss notariell beurkundet werden.
- Ratgeber: Kauf einer Immobilie
