Pflichtmäßige Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und Eintragungen im Grundbuch. Richten sich
nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), ca. 1,5–2 % des Kaufpreises.

Immobilien-Glossar
Wichtige Begriffe der Immobilienbranche
Ihr verständlicher Ratgeber rund um Kauf, Verkauf und Vermietung
Notarkosten
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