Gesetzliche Regelung (§ 556d BGB), die in angespannten Wohnungsmärkten Neuvertragsmieten auf max.
10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
- Tipp: Prüfen Sie, ob Jena als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft ist.
- Ratgeber: Recht & Gesetze

Wichtige Begriffe der Immobilienbranche
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Gesetzliche Regelung (§ 556d BGB), die in angespannten Wohnungsmärkten Neuvertragsmieten auf max.
10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
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