Vorläufige Eintragung im Grundbuch, die das Recht des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie
schützt vor einer erneuten Veräußerung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer.
- Tipp: Die Vormerkung sollte unmittelbar nach Kaufvertragsabschluss eingetragen werden.
- Ratgeber: Kauf einer Immobilie
